Feuerfest benötigt wirksame Krisenhilfe bei den Energiekosten.Vorschläge zur detaillierten Anpassung und an Bundestag und Ministerien übergeben

Höhr-Grenzhausen, 15. November 2022

Der Wirtschaftsverband „Deutsche Feuerfest-Industrie e.V. (DFFI) begrüßt die Pläne der Bundesregierung für Gas- und Strompreisbremsen und ebenso die Vorschläge der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ vom 31. Oktober 2022.

Die extremen Entwicklungen der Gas- und Strompreise in der letzten Zeit führen zu existenzgefährdenden Wettbewerbsverzerrungen, vor allem im internationalen Vergleich der exportorientieren Unternehmen mit Nordamerika und Asien, aber auch national zwischen Betrieben, deren Energielieferverträge Ende des Jahres auslaufen und solchen, die längerfristige Energieverträge abgeschlossen haben.

Der vorgeschlagene Mechanismus einer Preisbremse auf Basis des historischen Energiebedarfes ist grundsätzlich geeignet, diese Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen. Gemeinsam im „Bündnis faire Energiewende“ wurden jetzt einige Vorschläge zur detaillierten Anpassung und an die Abgeordneten des Bundestages, die Ministerien Wirtschaft und Klima sowie Finanzen und die Fraktionen der demokratischen Parteien übergeben.

Diese Vorschläge haben das Ziel, wichtige Wertschöpfungsketten und Produktions-zweige mit vielen wertvollen Arbeitsplätzen und innovativer Wertschöpfung zu erhalten, die für die Transformation zur Klimaneutralität essenziell sind.

Die Lösungsvorschläge im Einzelnen:
1. Spielräume des TCF-Beihilferahmens voll ausschöpfen, diesen weiter verbessern und systematische Widersprüche auflösen
Es muss zunächst alles dafür getan werden, dass die in Deutschland geplanten pauschalen ex-ante-Entlastungen durch feste Zielpreise wie geplant und zugleich bei-hilferechtskonform umgesetzt werden können. Die Entlastung muss mittelstandsfreundlich, d. h. bürokratiearm, ohne vorheriges Antragsverfahren und ohne aufwändige spätere Nachprüfung gestaltet sein. Es tritt keine Entlastung ein, wenn die Gefahr späterer Rückzahlungen im Raume steht und dafür direkt Rückstellungen gebildet werden müssen.

Daher muss aus Sicht des Bündnisses faire Energiewende der temporäre Krisenbeihilferahmen der EU-Kommission in folgenden Punkten verbessert werden:

  • Auf feste Branchenlisten auf Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige als Voraussetzung für die Beihilfe sollte verzichtet werden, da diese Klassifikation voll-ständig ungeeignet ist, um Beihilfen adäquat zuzuordnen. Es ist häufig dem Zufall und dem Vorliegen oder Nicht-Vorliegen von Daten überlassen, ob bestimmte Branchen es auf die Liste der entlastungsberechtigten Sektoren schaffen oder nicht. Besser wäre in jedem Fall eine Bewertung der Beihilfeberechtigung auf Unternehmensebene, beispielsweise anhand der Energieintensität des jeweiligen Unternehmens.
  • Auf Betriebsverluste, Gewinnrückgang oder Gewinnbegrenzung als Voraussetzung für die Beihilfe sollte ebenfalls gänzlich verzichtet werden. Unabhängig von den prozentualen oder monetären Förderhöhen gehen Größenvorgaben für das EBITDA an der Realität mittelständischer Unternehmen vollständig vorbei. Gerade renditeschwache Branchen, die Preisnehmer sind, haben kaum Einfluss auf ihr EBITDA, sodass es von zu vielen unplanbaren Faktoren abhängt, ob die im TCF vorgesehenen Schwellen-werte eingehalten werden können oder nicht. Weiter fehlt jeder Beleg dafür, dass die angegebenen Schwellenwerte geeignet sind, die Förderwürdigkeit eines Unternehmens zu begründen. Die Unternehmen sollten sich zudem nicht erst in die Gefahr einer Insolvenz begeben müssen, um die notwendige Beihilfe zu erhalten. Das Ziel der Beihilfe ist es, die Unternehmen durch die aktuelle Energiepreiskrise zu bringen, damit diese danach weiter ihre Wertschöpfung erbringen können, denn nur so werden sie auch die Transformation hin zur Klimaneutralität schaffen.

Der Beihilferahmen muss mindestens bis Ende 2024 verlängert werden, da die Energiepreiskrise voraussichtlich mindestens so lange andauern wird und die Unternehmen dringend Planungssicherheit benötigen.

2. Den Referenzzeitraum für die Entlastungen flexibilisieren
Um die genannten Probleme und Ungerechtigkeiten zu beheben, sollten die Unternehmen die Möglichkeit haben, in begründeten Fällen von dem Referenzjahr 2021 abzuweichen und das Referenzjahr aus mehreren möglichen Jahren (z. B. 2019, 2020 oder 2021) auszuwählen.

Sollte bei der Anwendung der Preisbremsen eine Umsetzung auf Monatsebene erfolgen, muss eine monatsgenaue Entlastung ermöglicht werden. Eine Verteilung von jeweils 1/12 des historischen Jahresaufkommens (Summe der Monatsverbräuche) auf die Jahresmonate könnte Verzerrungen aufgrund starker monatsweiser Schwankungen beim Verbrauch zufolge haben.

3. Härtefallregelung öffnen und flexibilisieren
Die bisher angedachten Pauschalentlastungen für SLP- und RLM-Kunden sind grundsätzlich zu begrüßen. Dennoch kann es atypische Einzelfälle geben, in denen diese pauschalen Entlastungen nicht ausreichen, um ein Überleben des Unternehmens zu sichern. Daher ist für KMU eine Härtefall-4 Regelung geplant, die dieses Problem adressieren soll. Es können jedoch nicht nur KMU, sondern auch größere Unternehmen von atypischen Situationen betroffen sein.

Um eine Wettbewerbsgleichheit in den verschiedenen Branchen und zwischen den Branchen zu gewährleisten, müssen alle betroffenen Firmen von Härtefallregelungen profitieren können.

4. Gegenleistungen der Unternehmen müssen zielführend und umsetzbar sein
Auf eine umfassende und langfristige Standortgarantie muss in der derzeitigen Situation verzichtet werden. Kein Unternehmen weiß heute, ob es 2024 auch mit einer Entlastung noch am Markt überlebensfähig sein wird.
Flexible Vergütungsmodelle und Dividendenzahlungen der Unternehmen müssen weiter möglich sein. Diese sind seit Jahren etabliert und schaffen für Mitarbeiter und Eigentümer einen Anreiz, das Unternehmen so aufzustellen, dass es einen Mehrwert erzielen kann, der notwendig ist, damit das Unternehmen die Energiepreiskrise überstehen kann.

5. Alle Möglichkeiten zur Ausweitung des Gasangebots prüfen
Um den Gaspreis in Europa mittelfristig wieder in die Nähe eines international wettbewerbsfähigen Niveaus zu bringen, bedarf es eines vergrößerten Gasangebotes.
Alle sicheren und ökonomisch sinnvollen Maßnahmen zur Ausweitung des Gasangebots aus internationalen, europäischen und deutschen Quellen müssen ergebnisoffen geprüft werden. Dabei gilt es, alle Möglichkeiten sachorientiert und ohne Vorfestlegungen zu diskutieren.

6. Zugang der Unternehmen zu Gas- und Stromversorgungsverträgen sicherstellen
Derzeit haben viele Unternehmen Schwierigkeiten, überhaupt Energielieferverträge zu bekommen. Da bei sehr vielen Unternehmen die bestehenden Verträge zum Ende des Jahres 2022 auslaufen, drohen danach Produktionseinstellungen, wenn es nicht gelingen sollte, Anschlusslieferverträge zu schließen. Es sollte eine verpflichtende Grundversorgung auch für Industrie- und Gewerbekunden analog zu den Regelungen für private Verbraucher eingeführt werden.

Eine ausführliche Erläuterung ist hier dargestellt: https://www.faire-energiewende.de/


Ansprechpartner für die Medien:

Heike Kohns
Deutsche Feuerfest-Industrie e.V.
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T: +49 2624 9433-114 | E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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